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🍼💶 Die verschiedenen Arten von Unterhalt im deutschen Recht

Aktualisiert: 12. Aug.


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Im deutschen Recht gibt es verschiedene Arten von Unterhalt. Dabei geht es immer darum, dass jemand für den Lebensunterhalt eines anderen sorgen muss – meistens in der Familie. Wer wem was zahlen muss, steht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Allgemeines vorweg: Unterhalt dient der Deckung des Lebensbedarfs.


  • Er kann nicht für die Vergangenheit geltend gemacht werden. Wenn du also zu lange wartest, deinen Ex-Partner aufzufordern, dir Unterhalt zu bezahlen, dann gehen dir die Beträge flöten. Es reicht allerdings die Aufforderung, dass dein Ex dir "Auskunft zur Unterhaltsberechnung" erteilen soll in der Regel aus, um hier den Pfosten einmal einzuschlagen. Ab dieser Aufforderung kannst du Unterhalt verlangen, auch rückwirkend.


  • Unterhalt dient er nicht der Vermögensbildung. Es wird der Betrag bezahlt, welcher zur Deckung des Lebensbedarfs gebraucht wird. Eine Sparquote ist nicht enthalten.


Hier kommen die wichtigsten Unterhaltsarten – einfach erklärt:


1. Kindesunterhalt

👶 Wer bekommt ihn?

Kinder bekommen Unterhalt von ihren Eltern – meistens vom Elternteil, bei dem sie nicht leben.

👩‍👦 Wer zahlt?

Der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, sorgt durch Pflege und Betreuung. Der andere Elternteil muss in Geld zahlen.

📜 Wichtige Normen im BGB:

  • § 1601 BGB: Verwandte in gerader Linie (also Eltern und Kinder) sind einander zum Unterhalt verpflichtet.

  • § 1606 BGB: Beide Eltern haften anteilig – je nach Einkommen.

  • § 1612a BGB: Höhe richtet sich nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen – die Düsseldorfer Tabelle hilft bei der Berechnung.


2. Trennungsunterhalt

💔 Was ist das?

Wenn ein Ehepaar sich trennt, aber noch nicht geschieden ist, kann ein Ehegatte vom anderen Geld verlangen, wenn er/sie weniger verdient. Der Trennungsunterhalt wird ab dem Trennungszeitpunkt bis zur Rechtskraft der Scheidung geschuldet. Der Trennungsunterhalt ist in der Regel der stärkere Unterhaltsanspruch. Ein Verzicht auf den Trennungsunterhalt im Ehevertrag ist unwirksam (§ 1360a Abs. 3 BGB i.V.m. § 1614 BGB).


📜 Wichtige Norm im BGB:

  • § 1361 BGB: Während der Trennung muss der besserverdienende Ehepartner Unterhalt zahlen.


3. Nachehelicher Unterhalt

🔔 Was ist das?

Nach der Scheidung kann ein Ehepartner weiterhin Unterhalt bekommen – aber nicht automatisch. Nur, wenn bestimmte Gründe vorliegen (z. B. wegen Kinderbetreuung oder Krankheit).


📜 Wichtige Normen im BGB:

  • §§ 1569 ff. BGB: Nur wer sich nicht selbst versorgen kann, hat Anspruch.

  • Beispiele:

    • § 1570 BGB: Unterhalt wegen Kinderbetreuung

    • § 1572 BGB: Unterhalt wegen Krankheit

    • § 1573 BGB: Aufstockungsunterhalt (wenn das Einkommen nach der Scheidung nicht reicht)

    • Ausgleich ehebedingter Nachteile


4. Elternunterhalt

👵👴 Was ist das?

Auch erwachsene Kinder müssen unter Umständen für ihre pflegebedürftigen Eltern zahlen – vor allem, wenn die Eltern im Pflegeheim sind und das eigene Geld nicht reicht.


📜 Wichtige Norm im BGB:

  • § 1601 BGB: Unterhaltspflicht besteht auch umgekehrt – Kinder für Eltern.

  • Seit 2020 gilt: Nur wer mehr als 100.000 € Bruttojahreseinkommen hat, wird vom Sozialamt in Anspruch genommen (§ 94 Abs. 1a SGB XII).


5. Unterhalt zwischen sonstigen Verwandten

👨‍👧‍👦 In besonderen Fällen gibt es auch Unterhaltspflichten zwischen anderen Verwandten – z. B. Großeltern und Enkeln.


📜 Norm im BGB:

  • § 1601 BGB: Gilt grundsätzlich für alle Verwandten in gerader Linie – also:

    • Eltern ↔ Kinder

    • Großeltern ↔ Enkel


📌 Fazit

Unterhalt bedeutet: Einer hilft dem anderen finanziell – meist in der Familie. Im BGB stehen die Regeln dazu. Wer was zahlen muss, hängt von vielen Dingen ab: Einkommen, familiäre Situation, Betreuung der Kinder und mehr. Konkrete Berechnungsbeispiele und nähere Informationen habe ich für dich in den einzelnen Blogpost zu den Unterhaltsarten aufbereitet.


🧾 Übersicht: Unterhaltsarten im deutschen Recht

Unterhaltsart

Gesetzliche Grundlage

Berechnungsmethode

Kindesunterhalt

§§ 1601–1615n BGB


+ Düsseldorfer Tabelle

• Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils

• Alter des Kindes

• Selbstbehalt wird abgezogen

Trennungsunterhalt

§ 1361 BGB

• Bedarf orientiert sich am Lebensstandard während der Ehe

• Einkommen – Selbstbehalt

• Erwerbsobliegenheit kann bestehen

Nachehelicher Unterhalt

§§ 1569–1586b BGB

• Nur bei Bedürftigkeit

• Gründe z. B. Kinderbetreuung (§ 1570), Krankheit (§ 1572), Aufstockung (§ 1573)

• Angemessener Eigenbedarf wird berücksichtigt

Elternunterhalt

§ 1601 BGB + § 94 Abs. 1a SGB XII

• Nur bei Einkommen über 100.000 €/Jahr (Brutto)

• Einkommen – Selbstbehalt – eigene Verpflichtungen

Sonstiger Verwandtenunterhalt

§ 1601 BGB

• Nur in Ausnahmefällen

• Bedarf des Berechtigten und Leistungsfähigkeit des Verpflichteten

• Nachrangig zu anderen Unterhaltspflichten


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